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Einbürgerung

Einbürgerung

Wohnen Sie bereits seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz, besitzen eine Niederlassungs-bewilligung C, sind mindestens neun Jahre alt und wohnen seit 2 Jahren in Heimiswil? Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert?

Dann können Sie das Einbürgerungsverfahren einleiten. Alle notwendigen Angaben und Formulare inkl. Gebühren zur erleichterten und ordentlichen Einbürgerung finden Sie hier.

Ansprechstelle zur erleichterten Einbürgerung: Staatssekretariat für Migration
Ansprechstelle zur ordentlichen Einbürgerung: Gemeindeverwaltung Heimiswil
Die kommunale Einbürgerungsgebühr finden Sie in unserem Gebührenreglement und Gebührentarif.
Die Gebühren von Kanton und Bund richten sich nach den Bestimmungen des übergeordneten Rechts und werden ebenfalls von der Gemeinde erhoben.

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