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Wegzug

Wegzug / Abmeldung von Heimiswil ins Ausland / in eine andere/n Gemeinde/Kanton
Die Abmeldung erfolgt spätestens am Tag des Wegzugs persönlich oder via eUmzug.


Wegzug von Schweizerinnen und Schweizer sowie von ausländischen Staatsangehörigen
Wir bitten Sie, bei der persönlichen Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung Heimiswil Ihren Niederlassungsausweis (falls noch vorhanden), die Identitätskarte oder für ausländische Staatsangehörige den Ausländerausweis mitzubringen. SchweizerInnen erhalten von der Gemeindeverwaltung Ihren Heimatschein zur persönlichen Aufbewahrung oder Vernichtung zurück. Dieser muss bei der neuen Gemeinde nicht mehr hinterlegt werden.


Wegzug von Wochenaufenthalter/in
Falls Sie als Wochenaufenthalter/in angemeldet waren, erhalten Sie gegen Rückgabe des Aufenthaltsausweises Ihren Heimatausweis zurück. Bitte geben Sie diesen anschliessend Ihrer Wohnsitzgemeinde ab.


Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung persönlich vorzunehmen. Die die Auslandsadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz ist zu hinterlegen. Klären Sie dies bitte vorgängig mit den Kontaktpersonen ab. Zudem empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern in Verbindung zu setzen (Schlussabrechnung etc.).

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